Regeln:
Wer sich nicht dran hält, bekommt es mit unserm Fischereiaufseher zu tun.
Verhalten am Gewässer
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Berücksichtigung des Artenschutzes und der Richtlinien des DAFV
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Betreiben der waidgerechten Angelfischerei
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Angelplätze sind sauber zu verlassen (Müll mitnehmen)
Schonzeiten und Mindestmaße Landesfischereigesetz
Bachforellen:
20. Okt.-15. März
Mindestmaß = 25 cm
Nasen:
01. März-30 April
Mindestmaß = 30 cm
Zander:
01. April-31. Mai
Mindestmaß = 40 cm
Barben:
15. Mai-15. Juni
Mindestmaß = 35 cm
Hechte:
15. Feb.-30. April
Mindestmaß = 45 cm
Aale:
Mindestmaß = 50 cm
Äschen:
Ganzjährige Schonzeit bis April 2017!
Abweichend von den Gesetzlichen Mindestmaßen gelten folgende
Mindestmaße/ Fangbegrenzungen in Vereinsgewässern
Karpfen 38 cm
max. 4 Stück je Angeltag
Schleien 25 cm
max. 4 Stück je Angeltag
Bachforellen 30 cm
max. 4 Stück je Angeltag, 8 pro Woche
Hecht 60 cm
1 Hecht oder Zander je Angeltag
Die Fangstatistik ist zum Jahresende abzugeben, Download hier!
Gewässerstrecke
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Der “Fröndenberger Obergraben” darf beidseitig ab dem Wasserwerk flussaufwärts bis
zum Schwitter Wehr beangelt werden, Bootsfahren verboten!
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Die „Ruhrstrecke“ beginnt am Schwitter Wehr und verläuft flussaufwärts bis zur
Stadtgrenze Menden, ab dort darf der „Altarm“ bis zum Beringhof beangelt werden.
Angeln nur vom südlichen Ufer erlaubt, Bootsfahren nur bis Flussmitte erlaubt!
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Das Bootsfahren ist nur für Vollmitglieder erlaubt, weiter Infos beim Vorstand.
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Von Wehranlagen und in einem Bereich von 50 Metern Ober- und Unterhalb des
Ententeich-Einlaufes ist das Angeln verboten
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Erlaubt sind 2 Handruten pro Angler
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Zelten ist Verboten, Schirmzelte und Wetterschutz ohne feste Böden sind erlaubt
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Dem Fischereiaufseher ist am Gewässer Folge zu leisten
Vereinsheim und Umgebung
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Sich in das Hüttenbuch Ein- und Ausschreiben
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Wer die Vereins-Hütte nutzt, soll diese auch sauber hinterlassen, Müll entsorgen,
benutzte Geschirr spülen, die leeren Getränkeflasche zurück in die Kisten stellen