Regeln: Wer sich nicht dran hält, bekommt es mit unserm Fischereiaufseher zu tun. Verhalten am Gewässer Berücksichtigung des Artenschutzes und der Richtlinien des DAFV Betreiben der waidgerechten Angelfischerei Angelplätze sind sauber zu verlassen (Müll mitnehmen) Schonzeiten und Mindestmaße Landesfischereigesetz Bachforellen: 20. Okt.-15. März Mindestmaß = 25 cm Nasen: 01. März-30 April Mindestmaß = 30 cm Zander: 01. April-31. Mai Mindestmaß = 40 cm Barben: 15. Mai-15. Juni Mindestmaß = 35 cm Hechte: 15. Feb.-30. April Mindestmaß = 45 cm Aale: Mindestmaß = 50 cm Äschen: Ganzjährige Schonzeit bis April 2017! Abweichend von den Gesetzlichen Mindestmaßen gelten folgende Mindestmaße/ Fangbegrenzungen in Vereinsgewässern Karpfen 38 cm max. 4 Stück je Angeltag Schleien 25 cm max. 4 Stück je Angeltag Bachforellen 30 cm max. 4 Stück je Angeltag, 8 pro Woche Hecht 60 cm 1 Hecht oder Zander je Angeltag Die Fangstatistik ist zum Jahresende abzugeben, Download hier! Gewässerstrecke Der “Fröndenberger Obergraben” darf beidseitig ab dem Wasserwerk flussaufwärts bis zum Schwitter Wehr beangelt werden, Bootsfahren verboten! Die „Ruhrstrecke“ beginnt am Schwitter Wehr und verläuft flussaufwärts bis zur Stadtgrenze Menden, ab dort darf der „Altarm“ bis zum Beringhof beangelt werden. Angeln nur vom südlichen Ufer erlaubt, Bootsfahren nur bis Flussmitte erlaubt! Das Bootsfahren ist nur für Vollmitglieder erlaubt, weiter Infos beim Vorstand. Von Wehranlagen und in einem Bereich von 50 Metern Ober- und Unterhalb des Ententeich-Einlaufes ist das Angeln verboten Erlaubt sind 2 Handruten pro Angler Zelten ist Verboten, Schirmzelte und Wetterschutz ohne feste Böden sind erlaubt Dem Fischereiaufseher ist am Gewässer Folge zu leisten Vereinsheim und Umgebung Sich in das Hüttenbuch Ein- und Ausschreiben Wer die Vereins-Hütte nutzt, soll diese auch sauber hinterlassen, Müll entsorgen, benutzte Geschirr spülen, die leeren Getränkeflasche zurück in die Kisten stellen